Ortstaxe in der Region Fügen-Kaltenbach
Aufenthaltsabgabe
Pro Person und Nacht
Aufenthaltsabgabe
Seit 01.12.2024 beträgt die Ortstaxe € 2,60 pro Person und Nacht.
Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden, sind von der Aufenthaltsabgabe/Ortstaxe befreit.
Für alle Anreisen im Kalenderjahr 2025 gilt: Kinder, die 2010 oder später geboren sind, sind Ortstaxe-frei. (JHG 2009 bezahlt)
Für alle Anreisen im Kalenderjahr 2026 gilt: Kinder, die 2011 oder später geboren sind, sind Ortstaxe-frei. (JHG 2010 bezahlt)
Und so verschiebt sich der Geburtsjahrgang jedes Jahr nach oben.
Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden, sind von der Aufenthaltsabgabe/Ortstaxe befreit.
Für alle Anreisen im Kalenderjahr 2025 gilt: Kinder, die 2010 oder später geboren sind, sind Ortstaxe-frei. (JHG 2009 bezahlt)
Für alle Anreisen im Kalenderjahr 2026 gilt: Kinder, die 2011 oder später geboren sind, sind Ortstaxe-frei. (JHG 2010 bezahlt)
Und so verschiebt sich der Geburtsjahrgang jedes Jahr nach oben.